Kurtaxe

Liebe Urlauber und Besucher von Wolfshagen im Harz,

wir möchten Ihnen an dieser Stelle nicht nur den Sinn, sondern auch die Notwendigkeit der Kurtaxe verdeutlichen.

Die Kurtaxe ist ein Beitrag zur Finanzierung bestimmter Veranstaltungen und Leistungen, die für unsere Gäste bereitgehalten werden und von der Mehrzahl auch gewünscht und genutzt werden.

In der Kurtaxe sind folgende Leistungen und Angebote enthalten:

- Ermäßigung beim Besuch eines Hotelschwimmbades in Wolfshagen im Harz

- kostenfreie Fahrt bei den öffentlichen Bus- und Straßenbahnlinien in den Landkreisen Goslar, Göttingen, Harz und Mansfeld-Südharz (in den Landkreisen Göttingen und Mansfeld-Südharz nur auf ausgewählten Linien) sowie

- Ermäßigung beim Fahrradverleih und bei den Hexenkräuterwanderungen, Gratis-Postkarte, Ermäßigung beim Kauf der Wolfshagener Wanderkarte (jeweils erhältlich in der Tourist-Information Wolfshagen im Harz)

 

Was sonst noch alles in der Kurtaxe "steckt":

- Beratung, Information, Zimmernachweis und -vermittlung

- Prospektmaterial

- Ausrichtung von Veranstaltungen, zum Beispiel die "Walpurgisfeier" am 30. April jeden Jahres, die kostenlos besucht werden kann.

Weiterhin präsentieren in dem Flyer „Harz-Gastkarte“ mehr als 50 Harzorte ihre Angebote und Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung, die Sie bei Vorlage Ihrer Kurkarte kostenlos oder preisermäßigt erleben können.

Den Flyer erhalten Sie bei Ihrem Vermieter oder in der Tourist-Information Wolfshagen im Harz.

Im Luftkurort Wolfshagen im Harz beträgt die Kurtaxe pro Übernachtung 0,75 € für Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 15 Jahre, ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 1,75 €.

Von der Kurbeitragspflicht sind befreit:

  1. Kinder bis zum Alter von fünf Jahren.
  2. jedes dritte und weitere zahlungspflichtige Kinder einer Familie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
  3. Kinder, Kindeskinder, Geschwister und weitere Familienmitglieder, die im Erhebungsgebiet ihre Hauptwohnung haben oder in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, wenn sie ohne Entgelt in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden.
  4. Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis, deren Minderung der Erwerbsfähigkeit 100 v.H. beträgt.
  5. Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut amtlichem Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind.
  6. Personen, die sich ausschließlich zur Berufsausübung oder zur Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten.
  7. Teilnehmer an den vom Fremdenverkehrsverein auf Antrag anerkannten Tagungen, Lehrgängen sowie an von der Stadt anerkannten offiziellen Partnerschaftsveranstaltungen. Der Antrag ist rechtzeitig vor dem Beginn der Veranstaltung zu stellen.
  8. Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die in Jugendheimen, Zeltlagern oder Einrichtungen nicht gewerblicher Art untergebracht sind und zu einer von einer Körperschaft oder einer sonstigen Einrichtung, wie z.B. Schule, Verein, betreuten Gruppen gehören und deren Betreuungspersonen.

In den Orten Langelsheim, Astfeld und Bredelem wird keine Kurtaxe erhoben.

Den genauen Wortlaut der Kurbeitragssatzung finden Sie hier:

Kurbeitragssatzung Wolfshagen im Harz

 

Für Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Tourist-Information Wolfshagen im Harz